Eignungsgutachten
Eignungsgutachten
Eignungsgutachten gemäß § 9 Psychologengesetz
Nach dem neuen Psychologengesetzt (2013) nach §9 darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie nur beginnen, wer „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“ der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen hat.
Leistungsangebot
Im Rahmen eines Explorationsgespräches werden für die Ausübung des Berufs wesentliche Aspekte bzw. Persönlichkeitsmerkmale erhoben und anschließend wird eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt. Planen Sie für die Durchführung etwa 2 Stunden ein. Das Gutachten wird innerhalb von 48 Stunden und nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Ausbildungseinrichtungen erstellt.
Die Kosten für das klinisch-psychologische Eignungsgutachten sind privat zu bezahlen und als Werbungskosten/Ausbildungskosten steuerlich absetzbar. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.