Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

Kosten

Erstgespräch (50 Minuten)€ 80,-
Klinisch-psychologische Diagnostik & Behandlung (pro 50 Minuten):€ 120,-
Klinisch-psychologische Beratung (pro 50 Minuten):€ 100,-
Eignungsgutachten für die Zulassung zur Ausbildung zum/zur Klinischen Psycholog:in€ 190,-

Die klinisch-psychologische Diagnostik wird über ein Einheitshonorar der mit dem Klienten/der Klientin gemeinsam durchgeführten Stunden von Anamnese, Diagnostik und Rückmeldung verrechnet. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag für das Verfassen eines klinisch-psychologischen Befundes. Der Pauschalbetrag liegt zwischen 90 € und 110 €, je nach Umfang und Fragestellung. Inkludiert in diesem Befundhonorar sind bereits die Auswertung von Tests und das Verfassen von den Befunden.

Menschen mit nachweislich geringem Einkommen haben bei mir die Möglichkeit, von einem begrenzten Angebot an Plätzen zu Sozialtarifen zu profitieren.

Erstgespräche sind direkt nach Erbringen der Leistung vor Ort in Bar, per Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Kostenrefundierung

Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile von Privatleistungen bei Klinischen Psycholog:innen, insbesondere wenn keine Kostenübernahme durch Krankenkassen erfolgt.

  1. Individualisierte Betreuung: Durch die Entscheidung für Privatleistungen erhalten Sie eine individuelle und maßgeschneiderte Betreuung. Ohne die Beschränkungen, die oft mit den Standards von Krankenkassen einhergehen, kann die Behandlung optimal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Anliegen zugeschnitten werden.
  2. Schnellere Termine: In der Regel ermöglicht die Entscheidung für Privatleistungen eine flexiblere Terminvergabe. Dies bedeutet kürzere Wartezeiten, sodass Sie schneller professionelle Unterstützung erhalten können, wenn Sie sie am dringendsten benötigen.
  3. Umfassendere Behandlungsmethoden: Klinische Psycholog:innen, die Privatleistungen anbieten, haben oft die Möglichkeit, eine breitere Palette von Ansätzen und Methoden einzusetzen. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere und vielfältigere Behandlung, die besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  4. Diskretion und Privatsphäre: Der Schutz Ihrer Privatsphäre steht im Mittelpunkt privater psychologischer Leistungen. Ohne die Notwendigkeit, sensible Informationen an Krankenkassen weiterzugeben, können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten vertraulich behandelt werden.
  5. Keine bürokratischen Hürden: Die Inanspruchnahme von Privatleistungen bedeutet, dass Sie sich nicht mit komplexen bürokratischen Prozessen und Antragsverfahren auseinandersetzen müssen. Dies führt zu einer unkomplizierteren und zeitnahen Abwicklung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Privatleistungen in der Regel selbst getragen werden müssen. Dies ermöglicht jedoch eine höhere Qualität und Flexibilität in der psychologischen Betreuung.

Absageregelung

Der vereinbarte Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Können Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten oder möchten Sie diesen verschieben, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden vorher per Mail, Anruf oder SMS abzusagen. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei späteren Terminabsagen das Honorar zur Gänze verrechnen muss.

Verschwiegenheitspflicht

Klinische Psychologen:innen unterliegen gemäß §37 PG 2013 der Verschwiegenheitspflicht. Diese bezieht sich auf die Geheimhaltung aller im Rahmen von Ausübung des Berufes anvertrauten Informationen und Geheimnisse. Diese gesetzliche Regelung tritt ausschließlich bei Selbst- oder Fremdgefährdung außer Kraft.

Wünschen Klient:nnen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen,… ist eine schriftliche Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich. Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist als höchstpersönliches Recht nur durch die/den entscheidungsfähige/n Klientin/Klienten zulässig.